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   ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12   

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https://dejure.org/2012,49475
ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12 (https://dejure.org/2012,49475)
ArbG Augsburg, Entscheidung vom 04.10.2012 - 1 BV 36/12 (https://dejure.org/2012,49475)
ArbG Augsburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 1 BV 36/12 (https://dejure.org/2012,49475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessuales Verwertungsverbot bzgl. der durch ein heimlich installiertes Kontrollprogramm erhobenen Daten im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • rabüro.de

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der heimlichen Installation eines Kontrollprogramms auf dem Rechner des Arbeitnehmers

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Mitarbeiterüberwachung - Installation Computerkontrollprogramm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ergebnisse aus heimlichen Überwachungsmaßnahmen, die zu weit gehen, sind nicht verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ergebnisse aus heimlichen Überwachungsmaßnahmen, die zu weit gehen, sind nicht verwertbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Die durch die heimliche Installation und Anwendung eines Computerkontrollprogramms gewonnenen Daten können zum Zwecke des Nachweises, dass nachträglich durchgeführte Änderungen im elektronischen Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers von dessen Computer aus durchgeführt worden sind nach den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur heimlichen Videoüberwachung aufgestellten Grundsätzen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11) bzw. unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 S 2 BDSG prozessual verwertbar sein.(Rn.53).

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur verdeckten Videoüberwachung (zuletzt BAG Urteil vom 21.06.2012 - 2 AZR 153/11) geht die Kammer davon aus, dass das Interesse der Beteiligten zu 1) an einer prozessualen Verwertung des mit dem heimlich auf dem Rechner des Beteiligten zu 3) installierten Kontrollprogramms gewonnenen Beweismaterials gegenüber dem Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Beteiligten zu 3) nur dann überwiegt, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestand, es keine Möglichkeit zur Aufklärung durch weniger einschneidende Maßnahmen (mehr) gab und die Kontrollmaßnahme insgesamt nicht unverhältnismäßig war.

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Der Verdacht muss darüber hinaus dringend sein, d. h. es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der gekündigte Arbeitnehmer die Straftat oder die Pflichtverletzung begangen hat (BAG, NZA 2005, 1056).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 127/90

    Ordentliche Verdachtskündigung wegen Stempelkartenmanipulation - Nachschieben

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Hierzu rechnen schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen wie z. B. Manipulationen an der Stempelkarte (BAG, Urteil vom 09.08.1990 - 2 AZR 127/90).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Bei einer Kollision des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit den Interessen des Arbeitgebers ist somit durch eine Güterabwägung im Einzelfall zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Vorrang verdient (BVerfG NJW 2002, 3619).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Für die Angemessenheit der Maßnahme ist die Eingriffsintensität mit entscheidend (BAG, NZA 2004, 1278, 1281).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Insbesondere muss sich der Verdacht nicht notwendig nur gegen einen einzelnen bestimmten Arbeitnehmer richten (BAG Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Einer darüber hinausgehenden prozessualen Sanktion bedarf es daher nicht (BAG, NZA 2008, 1008 m. w. N.).
  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 499/08

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in der Schule

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Entscheidend ist der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (BAG, NZA 2010, 227).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Der Verdacht, der Arbeitnehmer könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bilden (BAG, NZA 2009, 1136).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Auszug aus ArbG Augsburg, 04.10.2012 - 1 BV 36/12
    Dann wäre es wiederum nach der abgestuften Darlegungslast Sache der Beteiligten zu 1) gewesen, Umstände vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, dass die - hier nicht vorgetragenen - Einwendungen des Beteiligten zu 3) nicht zuträfen (vgl. auch BAG Urteil vom 19.12.1991 - 2 AZR 367/91).
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